Die NiSV („Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“), setzt einen neuen Maßstab im Hinblick auf Ausbildungsstandards und damit Anhebung des Qualitätsstandards in diesem Bereich:
- Wer Geräte gewerblich zu kosmetischen und anderen nicht-medizinischen Zwecken einsetzt, muss seit Anfang 2021 neue Anforderungen an den Betrieb sowie Dokumentations- und Beratungspflichten erfüllen. Zudem müssen diese verwendeten Geräte 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
- Diese Geräteanwendungen setzen NiSV-Fachkundenachweise voraus, die eine Kosmetikerin in Form von Schulungen/Seminaren (bei einem Schulungsträger, der von einer akkreditierten Personenprüfstelle anerkannt ist) bis zum 31.12.2022 erwerben muss, um diese Behandlungen weiter anbieten zu dürfen.
- einige andere Geräteanwendungen dürfen nach der NiSV nur noch von approbierten Ärzten durchgeführt werden.
Die zahlreichen apparativen Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken, konnten bislang von jeder Person ohne besondere Qualifikation angeboten werden, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen durchaus erheblich sein können, wie z. B.:
- Anwendungen mit Lasern
- Anwendungen mit intensiven Lichtquellen (etwa IPL-Geräte)
- aber auch Ultraschallanwendungen
- Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern
Daher wird künftig die Anwendung von bestimmten kosmetischen Geräten, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit einsetzen, seit der am 01.01.2021 in Kraft getretenen NiSV Verordnung geregelt, um Ihre Kund*innen sowie Sie selbst zu schützen.
Die NiSV-Verordnung bringt der Kosmetikbranche eine bisher so nicht dagewesene (Rechts)Sicherheit im Hinblick auf Ausbildungsstandards beim Einsatz von NiSV-pflichtigen Geräten und im Umgang mit der apparativen Kosmetik sowohl für den Anwender*innen als auch für den Kund*in. Für alle weitergehenden Informationen verweisen wir auf den gut strukturierten Fragen- und Antwortkatalog des BMU.